info@drive-meier.ch | Tel . 079 680 88 63 | Wohlerstrasse 4, 5525 Fischbach-Göslikon

Rechts Überholen auf der Autobahn

Home / News / Rechts Überholen auf der Autobahn
Rechts Überholen auf der Autobahn

Für Rechtsüberholen droht heute der Führerausweisentzug. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts ist hingegen das Rechtsvorbeifahren unter gewissen Umständen zulässig, wenn die Kolonne auf dem linken Fahrstreifen dichter und langsamer ist.
Sonst gelten die gängigen Regeln wie bis anhin:
Wenn die Fahrspuren separate Ziele aufweisen, werden die Spuren durch Sicherheitslinien getrennt sind oder fährt man auf dem Verzögerungsstreifen oder Beschleunigungsstreifen im Bereich der Doppellinie. Oder bei Stau unter 30km/h, wenn beide Spuren voll sind.
Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid (BGE 142 IV 93) vom 3. März 2016 einen Fahrzeuglenker, der bei dichtem Kolonnenverkehr auf der dreispurigen Autobahn A1-Ost von der mittleren Fahrspur (erste Überholspur) auf die rechte Spur (Normalspur) wechselte und im gleichbleibenden Tempo rechts an zwei Fahrzeugen vorbeifuhr, vom Anklagepunkt der Verkehrsregelverletzung freigesprochen.
Aber Achtung:
Dieser Entscheid ist ein Einzelfall. Was ist passiv vorbeifahren, wie wird es ausgelegt, wann darf man wieder ansetzen zum Überholen? Das ist noch nicht definiert, auch wenn das in der Frühlingssession vom Nationalrat und Ständerat schon angenommen wurde.
Bis anhin gelten immer noch die alten Regeln!!